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Ratgeber

§ 34d GewO Sachkundeprüfung:
Der komplette Ratgeber

Alles was Sie wissen müssen: von der Zulassung zum Versicherungsvermittler bis zur bestandenen Prüfung.

Die § 34d GewO Sachkundeprüfung ist Pflicht für alle, die als selbstständige Versicherungsvermittler oder -berater tätig sein wollen. Sie wird vor der IHK abgelegt und umfasst sowohl einen schriftlichen als auch einen mündlichen Teil. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen strukturierten Überblick.

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Schriftlich das ganze Spektrum, praktisch Ihre Wahl

Der schriftliche Teil deckt alle Sparten ab: Lebens-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ebenso wie Haftpflicht, Kraftfahrt, Hausrat, Gebäude und Rechtsschutz. Weglassen lässt sich nichts, denn Sie brauchen in vier der fünf Sachgebiete mindestens 50 Prozent und im fünften mindestens 30 Prozent der Punkte. Für das Beratungsgespräch im praktischen Teil wählen Sie dagegen eine Richtung: entweder Vorsorge oder Sach- und Vermögensversicherung.

Wer braucht die § 34d-Zulassung?

Die Erlaubnis nach § 34d GewO benötigen:

  • Selbstständige Versicherungsvermittler (Makler oder Vertreter)
  • Versicherungsberater ohne Produktbindung
  • Wechsler vom gebundenen Vertreter zum ungebundenen Makler
  • Neugründer im Versicherungsbereich

Gleichgestellte Berufsqualifikationen: Wer einen der in der VersVermV aufgeführten Abschlüsse besitzt, etwa Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen, gilt als sachkundig und muss die Prüfung nicht ablegen. Ob Ihr Abschluss dazugehört, klärt Ihre IHK verbindlich.

Aufbau der § 34d-Prüfung

Die Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

📝

Schriftlicher Teil

  • • 160 Minuten in zwei Blöcken (90 + 70)
  • • Fünf Sachgebiete, insgesamt 118 Fragen
  • • Am PC, überwiegend Antwort-Wahl-Aufgaben
  • • Bestanden: in vier der fünf Sachgebiete je mindestens 50 %, in keinem unter 30 %
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Praktischer Teil

  • • Simulation eines Kundenberatungsgesprächs
  • • 20 Minuten Vorbereitung, danach das Gespräch
  • • Wahl zwischen Vorsorge und Sachversicherungen
  • • Ein Prüfer spielt den Kunden, zwei bewerten
  • • Bestanden ab 50 % der Punkte

Zum praktischen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen bestanden hat; die Anmeldung muss innerhalb von zwei Jahren danach erfolgen. Grundlage sind die vom DIHK veröffentlichten Fallvorgaben.

Prüfungsinhalte im Überblick

Anlage 1 der VersVermV legt die Sachgebiete verbindlich fest:

1
Kundenberatung: Serviceerwartungen des Kunden, Besuchsvorbereitung und Kundenkontakte, Kundengespräch, Kundenbetreuung
2
Rechtliche Grundlagen: Vertragsrecht, besondere Vorschriften für Versicherungsverträge, Vermittler- und Beraterrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Versicherungsaufsicht, Europäischer Binnenmarkt, Geldwäschegesetz
3
Vorsorge: Gesetzliche Rentenversicherung, private Vorsorge durch Lebens- und Rentenversicherungen, betriebliche Altersversorgung, gesetzliche und private Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung
4
Sach- und Vermögensversicherung: Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Hausrat-, Gebäude- und Rechtsschutzversicherung

Für die schriftliche Prüfung werden diese Gebiete auf fünf Sachgebiete (A bis E) und zwei Blöcke verteilt.

Die Fragen der schriftlichen Prüfung werden derzeit auf Grundlage des Bedingungswerks Proximus 5 gestellt. Wer mit älteren Materialien lernt, arbeitet an dieser Stelle mit überholten Bedingungen. Das ist besonders in der heutigen Zeit wichtig, wo zunehmend KI-generierte Angebote verfügbar sind, die oft nicht den realen Prüfungsanforderungen entsprechen. Diese Fragen eignen sich jedoch teilweise zumindest für den Einstieg in das Thema. Es empfiehlt sich zu prüfen, ob die Ersteller eigenes Fachwissen und Prüferexpertise haben. Jede Prüfungswiederholung kostet dreistellige Prüfungsgebühren, Nerven und Zeit. Zudem verlieren einige Teilnehmer auch Arbeitseinkommen durch spätere Einstiege oder Beförderungen.

Anmeldung, Fristen und Prüfungstermine

Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Abgenommen wird die Prüfung von den Industrie- und Handelskammern; nicht jede IHK bietet jeden dieser Termine an. Sie können die Prüfung bei jeder IHK ablegen, die sie durchführt, und sind nicht an den Kammerbezirk Ihres Wohnorts gebunden. Findet sich vor Ort kein passender Termin, lohnt der Blick auf die Terminübersicht des DIHK.

  • Online und als Privatperson: Die Anmeldung läuft über das Prüfungsportal der jeweiligen IHK. Mehrere Kammern weisen darauf hin, dass ausschließlich eine Registrierung als Privatperson mit privater E-Mail-Adresse möglich ist. Über diese Adresse werden Einladung und Prüfungsergebnis verschickt.
  • Bestätigungslink binnen 24 Stunden: Nach der Anmeldung kommt zunächst eine automatische E-Mail. Wird der darin enthaltene Link nicht innerhalb von 24 Stunden bestätigt, verfällt der Platz.
  • Anmeldeschluss: Die Fristen unterscheiden sich je nach Kammer. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken etwa schließt die Anmeldung 30 Tage vor dem Prüfungstermin.
  • Begrenzte Plätze: Die Nachfrage übersteigt vielerorts das Angebot. Die IHK Nürnberg hält Prüfungsplätze vorrangig für Prüflinge aus den bayerischen Kammerbezirken vor und vergibt an auswärtige Teilnehmer nur ein festes Kontingent je Termin. Melden Sie sich deshalb früh an.
  • Zahlt der Arbeitgeber: Soll der Gebührenbescheid an den Betrieb oder einen anderen Kostenträger gehen, ist die Kostenübernahmeerklärung ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt bereits im Anmeldeprozess hochzuladen.
  • Einladung: Ort und Uhrzeit erhalten Sie rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail. Erst mit der Anmeldebestätigung ist die Teilnahme gesichert.

Gebühren und Rücktritt

Die Prüfungsgebühr setzt jede IHK über ihren eigenen Gebührentarif fest. Die Spanne für die Vollprüfung liegt derzeit etwa zwischen 340 und 400 Euro. Zur Orientierung die Sätze der IHK Düsseldorf ab dem 1. Januar 2026:

Leistung Gebühr
Vollprüfung (schriftlich und praktisch)399 Euro
Teilprüfung (nur schriftlicher Teil)313 Euro

Rücktritt kostet immer etwas. Sobald die Anmeldung eingegangen ist, ist sie verbindlich und gebührenpflichtig. Alle geprüften Kammern stellen ausdrücklich klar, dass dies auch im Krankheitsfall gilt: eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ändert an der Stornogebühr nichts. Die Staffelung fällt unterschiedlich aus.

Zeitpunkt des Rücktritts IHK Düsseldorf IHK Nürnberg
Früher als 4 Wochen vor der Prüfung18 % der Gebührvor Versand der Einladung ohne Stornosatz
Innerhalb von 4 Wochen vor der Prüfung49 % der Gebühr50 % ab Versand der Einladung
Nichterscheinen ohne Abmeldungvolle Gebührvolle Gebühr

Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden, in der Regel per E-Mail oder über das Prüfungsportal. Maßgeblich ist immer der Gebührentarif Ihrer Prüfungs-IHK.

So läuft der Prüfungstag ab

1
Schriftlicher Teil am PC: Zwei Blöcke von 90 und 70 Minuten, dazwischen ist keine Pause vorgesehen. Das Prüfungsprogramm beendet jeden Block automatisch nach Ablauf der Zeit. Gefragt wird in drei Aufgabentypen: Einfachwahl mit genau einer richtigen Antwort, Mehrfachwahl mit mehreren richtigen Antworten und Kurzantwortaufgaben, bei denen ein Rechenergebnis oder ein Datum einzutragen ist.
2
Vorher üben: Der DIHK stellt eine kostenlose Demoversion der PC-Prüfung bereit. Sie enthält keine echten Prüfungsfragen, zeigt aber Oberfläche und Bedienung. Wer sie einmal durchklickt, verliert am Prüfungstag keine Zeit mit der Technik.
3
Praktischer Teil: Der Prüfungsausschuss wählt eine der zwölf vom DIHK veröffentlichten Fallvorgaben aus. Sie haben 20 Minuten Vorbereitungszeit und führen anschließend ein etwa 20-minütiges Beratungsgespräch mit einem Prüfer, der den Kunden spielt. Bewertet wird anhand des bundeseinheitlichen Protokollbogens des DIHK.
4
Terminlage: Meist liegt der praktische Teil einige Tage nach dem schriftlichen. Je nach Anmeldezahl behalten sich die Kammern vor, beide Teile an einem Tag abzunehmen oder den praktischen Termin in die Folgewoche zu legen. Die Prüfungseinladung ist maßgeblich.

Wiederholung: was gilt bei Nichtbestehen?

Die Sachkundeprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Eine Begrenzung der Versuche gibt es nicht, weder im schriftlichen noch im praktischen Teil. Wichtig sind zwei Punkte:

  • Der schriftliche Teil ist die Eintrittskarte. Zum praktischen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen bestanden hat. Fällt der schriftliche Teil durch, muss er vollständig wiederholt werden.
  • Zwei-Jahres-Frist für den praktischen Teil. Ab dem Bestehen des schriftlichen Teils läuft eine Frist von zwei Jahren, innerhalb derer Sie sich zum praktischen Teil anmelden und ihn ablegen müssen. Innerhalb dieser zwei Jahre ist der praktische Teil beliebig oft wiederholbar. Verstreicht die Frist, ist auch der schriftliche Teil erneut abzulegen.

Für die Wiederholung fällt die Prüfungsgebühr erneut an, bei einer reinen Wiederholung des praktischen Teils in der Regel anteilig.

Wer die Prüfung nicht ablegen muss

§ 5 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) enthält einen abschließenden Katalog von Abschlüssen, die der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Andere Fortbildungen oder Zertifikate können nicht anerkannt werden, auch wenn sie inhaltlich vergleichbar wirken. Anerkannt werden unter anderem:

  • Versicherungskaufmann/-frau sowie Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen
  • Geprüfte/r Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen oder für Finanzberatung
  • ein betriebswirtschaftlicher Studiengang der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung, jeweils mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau, Investmentfondskaufmann/-frau oder Geprüfte/r Fachberater/in für Finanzdienstleistungen, jeweils mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung
  • ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an Hochschule oder Berufsakademie, in der Regel mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung

Daneben gilt eine Bestandsschutzregelung: Wer seit dem 31. August 2000 ununterbrochen als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig ist, muss keine Sachkundeprüfung ablegen. Ob Ihr Abschluss unter den Katalog fällt, entscheidet verbindlich die für Sie zuständige IHK.

Nur der praktische Teil entfällt, wenn eine der Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 VersVermV vorliegt, etwa bei einer bestehenden Erlaubnis nach § 34f, § 34h oder § 34i GewO oder einem entsprechenden Sachkundenachweis. Der Nachweis ist schriftlich zu führen und muss der Anmeldung beiliegen.

Wie viel Zeit Sie einplanen sollten

Hierfür gibt es eine offizielle Größe: Der Rahmenplan des DIHK enthält eine Konzeption mit Stundenempfehlung und weist für jedes Sachgebiet einen Umfang in Unterrichtseinheiten (UE) aus. Eine UE entspricht 45 Minuten.

Sachgebiet Empfehlung in Zeitstunden
1. Kundenberatung60 UE45 Std.
2. Rechtliche Grundlagen24 UE18 Std.
3. Vorsorge92 UE69 Std.
4. Sach- und Vermögensversicherung54 UE40,5 Std.
Gesamt230 UE172,5 Std.

Innerhalb der Vorsorge entfällt der größte Block auf private Lebens- und Rentenversicherungen samt Arbeitskraftabsicherung mit 39 UE, gefolgt von Kranken- und Pflegeversicherung mit 20 UE. Bei den Sachsparten sind Haftpflicht, Kraftfahrt, Hausrat und Gebäude mit je 12 UE gleich gewichtet, Rechtsschutz mit 6 UE am geringsten.

Wichtig zur Einordnung: Diese Zahlen beschreiben den empfohlenen Umfang eines Vorbereitungslehrgangs, also die angeleitete Unterrichtszeit. Sie sind nicht der gesamte persönliche Aufwand. Der DIHK bezeichnet den Stundenrahmen selbst als knapp bemessen und setzt voraus, dass Teilnehmer die Inhalte eigenständig vor- und nachbereiten.

Was das in der Praxis bedeutet: ein dokumentierter Fall

Eine Quereinsteigerin ohne Versicherungsvorbildung hat ihren tatsächlichen Aufwand mitgeschrieben: 190 Stunden für den schriftlichen und 30 Stunden für den praktischen Teil, zusammen 220 Stunden, verteilt auf etwa acht Wochen. Sie hat sich mit den Materialien eines anderen Anbieters und selbst organisiert vorbereitet und beide Teile im ersten Versuch bestanden.

Die Zahl liegt über den 172,5 Lehrgangsstunden des Rahmenplans, misst aber etwas anderes: Der Rahmenplan beziffert die angeleitete Unterrichtszeit, die 220 Stunden umfassen den gesamten persönlichen Aufwand vom ersten Lesen über Übungsfragen und Wiederholungen bis zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs. Für jemanden, der bei nahezu null beginnt, ist das eine realistische Größe.

Ihr eigener Rat: den Stoff eher strecken als komprimieren, denn schon bei vier bis fünf Stunden am Tag wurde das Behalten schwierig. Sich mehr Zeit zu nehmen, kann also die richtige Entscheidung sein.

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Diese Werte beschreiben einen angeleiteten Lehrgang. Dort richtet sich das Tempo nach der Gruppe. Im Selbststudium bestimmen Sie es selbst: Sie überspringen, was Sie schon können, bleiben länger bei dem, was hakt, und sparen Anfahrt und Wartezeiten. Zusammen mit dem lernoptimierten Aufbau kommen viele unserer Teilnehmer so schneller durch den Stoff. Eine feste Zeitersparnis lässt sich daraus aber nicht ableiten: Wer ohne Vorkenntnisse startet, braucht seine Zeit, und sich mehr davon zu nehmen kann die bessere Entscheidung sein.

Nach bestandener Prüfung: Erlaubnis und Registrierung

Die IHK stellt Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Sachkundeprüfung aus. Damit ist die Sachkunde nachgewiesen, tätig werden dürfen Sie deshalb aber noch nicht. Es folgen zwei weitere Schritte:

1. Erlaubnis nach § 34d GewO

Den Antrag stellen Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen IHK. Neben der Sachkunde sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.

2. Eintrag ins Vermittlerregister

Versicherungsvermittler und -berater müssen zusätzlich im Versicherungsvermittlerregister eingetragen sein. Kunden können den Eintrag jederzeit online prüfen.

Beachten Sie, dass Prüfungs-IHK und Erlaubnis-IHK nicht dieselbe sein müssen. In Bayern etwa werden Erlaubniserteilung und Registrierung mit Ausnahme des Bezirks Aschaffenburg zentral von der IHK für München und Oberbayern bearbeitet, auch wenn Sie die Prüfung bei einer anderen bayerischen Kammer abgelegt haben.

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Unser Online-Kurs bereitet Sie gezielt auf beide Prüfungsteile vor: mit über 600 Übungsfragen, Produkt-Checklisten und Beratungsgespräch-Simulationen.

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Häufige Fragen zur § 34d-Prüfung

Anlage 1 der VersVermV nennt vier Sachgebiete: Kundenberatung, rechtliche Grundlagen, Vorsorge sowie Sach- und Vermögensversicherung. Im schriftlichen Teil werden sie auf fünf Sachgebiete und zwei Blöcke verteilt.
Der DIHK-Rahmenplan empfiehlt 230 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, also 172,5 Zeitstunden. Das ist der Umfang eines Vorbereitungslehrgangs, nicht der gesamte persönliche Aufwand: Der DIHK setzt zusätzliche Eigenvorbereitung voraus. Im Selbststudium bestimmen Sie das Tempo selbst und kommen mit dem lernoptimierten Aufbau oft schneller durch den Stoff. Eine feste Zeitersparnis lässt sich daraus aber nicht ableiten: Wer ohne Vorkenntnisse startet, braucht seine Zeit, und sich mehr davon zu nehmen kann die bessere Entscheidung sein.
Ja, mit ausreichend Lernzeit und dem richtigen Kurs ist das möglich. Viele erfolgreiche Absolventen sind Quereinsteiger ohne Versicherungsvorbildung.
Jede IHK legt die Gebühr über ihren eigenen Gebührentarif fest. Die Vollprüfung liegt derzeit etwa zwischen 340 und 400 Euro. Die IHK Düsseldorf berechnet ab Januar 2026 399 Euro für die Vollprüfung und 313 Euro für die reine Teilprüfung. Die Gebühr für den Kurs ist darin nicht enthalten.
Beliebig oft, eine Begrenzung der Versuche gibt es nicht. Zum praktischen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen bestanden hat. Ab dem Bestehen des schriftlichen Teils bleiben zwei Jahre Zeit, den praktischen Teil abzulegen. Innerhalb dieser Frist ist auch er beliebig oft wiederholbar.
Ja, Sie sind nicht an Ihren Wohnort gebunden und können bei jeder IHK antreten, die die Prüfung anbietet. Einzelne Kammern begrenzen allerdings das Kontingent für auswärtige Prüflinge, etwa die IHK Nürnberg für Mittelfranken. Die spätere Erlaubnis beantragen Sie dagegen bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen IHK.
Nein. Die Anmeldung ist verbindlich, und die Kammern erheben die Stornogebühr ausdrücklich auch im Krankheitsfall. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dafür ohne Bedeutung. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die volle Prüfungsgebühr fällig, melden Sie sich also in jedem Fall rechtzeitig ab.