§ 34f GewO Sachkundeprüfung:
Der komplette Ratgeber
Alles was Sie wissen müssen: von der Zulassung bis zum bestandenen Fachgespräch.
Die § 34f GewO Sachkundeprüfung ist die Eintrittskarte für alle, die als Finanzanlagenvermittler tätig sein wollen. Sie erlaubt die Vermittlung von Investmentfonds, Vermögensanlagen und Vermögensanlagen im Sinne des KAGB. Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund um Prüfungsaufbau, Inhalte und die beste Lernstrategie.
Wichtig: Schriftlich UND mündlich
Die § 34f-Prüfung besteht aus zwei Teilen. Der mündliche Teil wird von vielen Kandidaten unterschätzt.
Wer braucht die § 34f-Zulassung?
Wer gewerbsmäßig Anlageprodukte vermitteln oder über solche beraten will, benötigt gemäß § 34f Gewerbeordnung eine entsprechende Erlaubnis. Dies betrifft:
- Unabhängige Finanzberater und -vermittler
- Wechsler vom gebundenen Vermittler zur selbstständigen Tätigkeit
- Bankkaufleute, die sich selbstständig machen
- Versicherungsvermittler, die ihr Produktspektrum erweitern
Gleichgestellte Berufsqualifikationen: § 4 Abs. 1 FinVermV führt die Abschlüsse auf, die der Sachkundeprüfung gleichstehen, teils zusätzlich mit nachzuweisender Berufserfahrung. Andere Fortbildungen werden nicht anerkannt; die Anerkennung prüft Ihre IHK verbindlich.
Aufbau der § 34f-Prüfung
Die Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der Umfang richtet sich danach, für welche Anlagekategorien Sie die Erlaubnis beantragen. Sie legen nur die Teilprüfungen ab, die Sie brauchen.
Schriftlicher Teil
- • Allgemeiner Teil: 20 Aufgaben, 30 Minuten
- • Je Anlagekategorie: 30 Aufgaben, 45 Minuten
- • Bestanden: jedes Sachgebiet einzeln mit mindestens 50 % (10 von 20 bzw. 15 von 30)
- • Bei Mehrfachwahlaufgaben gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip
Praktischer Teil
- • Simulation eines Beratungsgesprächs
- • Grundlage sind die DIHK-Fallvorgaben
- • Bewertung über den DIHK-Protokollbogen
Die drei Anlagekategorien nach § 1 FinVermV: 1) offene Investmentvermögen, 2) geschlossene Investmentvermögen, 3) Vermögensanlagen. Wer nur Kategorie 1 vermittelt und eine Erlaubnis nach § 34d oder § 34e GewO besitzt, legt nach § 3 Abs. 5 FinVermV nur den schriftlichen Teil ab.
Prüfungsinhalte im Überblick
Anlage 1 der FinVermV legt die Sachgebiete verbindlich fest. Der allgemeine Teil gilt für alle, die Kategorien nur für die von Ihnen beantragte Erlaubnis:
Anmeldung, Fristen und Prüfungstermine
Die Sachkundeprüfung kann bei jeder IHK abgelegt werden, die sie anbietet. An Ihren Wohnort sind Sie dabei nicht gebunden. Die Termine liegen bundesweit meist vier- bis fünfmal im Jahr, der praktische Teil folgt in der Regel ein bis zwei Tage nach dem schriftlichen.
- Anmeldung ausschließlich online: Sie melden sich über das Prüfungsportal der jeweiligen IHK an, und zwar als Privatperson mit privater E-Mail-Adresse. Über diese Adresse verschicken die Kammern Einladung und Prüfungsergebnis. Anmeldungen über einen Firmenaccount sind vielerorts nicht möglich.
- Anmeldezeitraum: Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld öffnet die Anmeldung zwölf Wochen vor dem schriftlichen Prüfungsteil und schließt sie 15 Tage vor dem Termin, sofern dann noch Plätze frei sind. Bei der IHK Düsseldorf liegt der Anmeldeschluss rund drei Wochen vor der Prüfung. Die Fristen unterscheiden sich also spürbar, prüfen Sie sie früh.
- Bestätigungslink binnen 24 Stunden: Nach der Anmeldung erhalten Sie eine automatische E-Mail. Wird der Link nicht innerhalb von 24 Stunden bestätigt, verfällt Ihr Platz und wird an andere Teilnehmer vergeben.
- Wichtig für die Kategorienwahl: Sie legen bereits bei der Anmeldung fest, für welche Anlagekategorien Sie geprüft werden möchten. Danach richten sich Prüfungsdauer und Gebühr. Eine spätere Erweiterung ist möglich, kostet aber eine erneute Prüfungsgebühr.
- Abmeldung nur schriftlich: Ein Rücktritt ist in der Regel ausschließlich per E-Mail oder über das Prüfungsportal möglich, nicht telefonisch.
Gebühren und Rücktritt
Die Gebühr hängt davon ab, wie viele Anlagekategorien Sie prüfen lassen und ob der praktische Teil dazukommt. Jede IHK setzt ihren eigenen Tarif fest. Zwei Beispiele zeigen die Spanne:
| Prüfungsumfang | IHK Düsseldorf | IHK Ostwestfalen |
|---|---|---|
| Vollprüfung, 1 Kategorie | 462,00 Euro | 510,00 Euro |
| Vollprüfung, 2 Kategorien | 510,00 Euro | 525,00 Euro |
| Vollprüfung, 3 Kategorien | 510,00 Euro | 540,00 Euro |
| Teilprüfung, nur schriftlich, 1 Kategorie | 274,00 Euro | 405,00 Euro |
| Teilprüfung, nur schriftlich, 3 Kategorien | 404,00 Euro | 435,00 Euro |
| Teilprüfung, nur praktisch | 299,00 Euro | 375,00 Euro |
Stand der Angaben: IHK Düsseldorf ab dem 1. Januar 2026, IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. Der Unterschied von teils über 100 Euro lohnt einen Vergleich, bevor Sie sich für eine Prüfungs-IHK entscheiden.
Rücktritt ist immer kostenpflichtig. Mit dem Eingang der Anmeldung sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig angemeldet. Alle geprüften Kammern stellen klar, dass die Stornogebühr auch im Krankheitsfall anfällt. Die IHK Düsseldorf berechnet bis vier Wochen vor der Prüfung 18 Prozent und innerhalb der letzten vier Wochen 49 Prozent der Gebühr, die IHK Ostwestfalen 30 Prozent ab Anmeldeschluss. Wer unentschuldigt fernbleibt, zahlt überall die volle Gebühr.
Geht die Bescheinigung später verloren, stellen die Kammern eine Zweitschrift aus. Die IHK Ostwestfalen berechnet dafür 54 Euro.
So läuft der Prüfungstag ab
Wiederholung: was gilt bei Nichtbestehen?
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden, eine Begrenzung der Versuche gibt es nicht. Zwei Regeln sollten Sie kennen:
- Ohne den schriftlichen Teil geht es nicht weiter. Wer den schriftlichen Teil nicht besteht, wird zum praktischen Teil nicht zugelassen. Bestanden ist er nur, wenn in jedem angemeldeten Sachgebiet einschließlich des allgemeinen Teils mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht werden (§ 3 Abs. 7 FinVermV). Ein starkes Ergebnis in einer Kategorie gleicht ein schwaches in einer anderen also nicht aus.
- Zwei Jahre für den praktischen Teil. Ab dem Bestehen des schriftlichen Teils haben Sie zwei Jahre Zeit, den praktischen Teil abzulegen. Innerhalb dieser Frist ist er beliebig oft wiederholbar. Läuft sie ab, muss auch der schriftliche Teil erneut abgelegt werden.
Für die Wiederholung nur des praktischen Teils berechnen die Kammern eine reduzierte Gebühr, bei der IHK Düsseldorf 299 Euro, bei der IHK Ostwestfalen 375 Euro.
Wer die Prüfung nicht ablegen muss
§ 4 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) zählt die gleichgestellten Berufsqualifikationen abschließend auf. Andere Fortbildungen oder Zertifikate werden nicht anerkannt, auch wenn sie inhaltlich ähnlich sind. Ohne zusätzliche Berufserfahrung genügen unter anderem:
- Geprüfte/r Bankfachwirt/in, Investment-Fachwirt/in, Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen oder für Finanzberatung
- Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau sowie Investmentfondskaufmann/-frau
- Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen der Fachrichtung Finanzberatung sowie Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen
Mit zusätzlicher Berufserfahrung in der Anlageberatung oder Anlagevermittlung kommen weitere Abschlüsse hinzu: ein betriebswirtschaftlicher Studiengang der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung sowie Geprüfte/r Finanzfachwirt/in verlangen mindestens ein Jahr, Geprüfte/r Fachberater/in für Finanzdienstleistungen mindestens zwei Jahre. Ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium wird in der Regel mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung anerkannt.
Nur der praktische Teil entfällt nach § 3 Abs. 5 FinVermV in drei Fällen: bei einer auf Kategorie 1 beschränkten Prüfung zusammen mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder 2 GewO beziehungsweise einem gleichgestellten Sachkundenachweis, bei einer Folgeprüfung zur Erweiterung einer bereits beschränkten Erlaubnis sowie bei einem Sachkundenachweis nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO. Den Nachweis müssen Sie schriftlich mit der Anmeldung einreichen.
Wie viel Zeit Sie einplanen sollten
Der Rahmenplan des DIHK enthält eine Konzeption mit Stundenempfehlung und weist für jedes Sachgebiet einen Umfang in Unterrichtseinheiten (UE) aus. Eine UE entspricht 45 Minuten. Weil Sie bei § 34f nur die Kategorien belegen, für die Sie die Erlaubnis brauchen, lässt sich Ihr persönlicher Umfang daraus direkt zusammenrechnen.
| Sachgebiet | Empfehlung | in Zeitstunden |
|---|---|---|
| 1. Kundenberatung (Basisteil) | 60 UE | 45 Std. |
| 2. Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten (Basisteil) | 60 UE | 45 Std. |
| 3. Offene Investmentvermögen (Kategorie 1) | 60 UE | 45 Std. |
| 4. Geschlossene Investmentvermögen (Kategorie 2) | 45 UE | 33,75 Std. |
| 5. Vermögensanlagen (Kategorie 3) | 30 UE | 22,5 Std. |
| Gesamt (alle Kategorien) | 255 UE | 191,25 Std. |
Da der Basisteil immer Pflicht ist, ergibt sich je nach Erlaubnisumfang:
- Nur Kategorie 1 (offene Investmentfonds): 180 UE, also 135 Stunden
- Kategorien 1 und 2: 225 UE, also rund 169 Stunden
- Alle drei Kategorien: 255 UE, also rund 191 Stunden
Wichtig zur Einordnung: Diese Zahlen beschreiben den empfohlenen Umfang eines Vorbereitungslehrgangs, also die angeleitete Unterrichtszeit. Sie sind nicht der gesamte persönliche Aufwand. Der DIHK bezeichnet den Stundenrahmen selbst als knapp bemessen und setzt voraus, dass Teilnehmer die Inhalte eigenständig vor- und nachbereiten.
Diese Werte beschreiben einen angeleiteten Lehrgang. Dort richtet sich das Tempo nach der Gruppe. Im Selbststudium bestimmen Sie es selbst: Sie überspringen, was Sie schon können, bleiben länger bei dem, was hakt, und sparen Anfahrt und Wartezeiten. Zusammen mit dem lernoptimierten Aufbau kommen viele unserer Teilnehmer so schneller durch den Stoff. Eine feste Zeitersparnis lässt sich daraus aber nicht ableiten: Wer ohne Vorkenntnisse startet, braucht seine Zeit, und sich mehr davon zu nehmen kann die bessere Entscheidung sein.
Nach bestandener Prüfung: Erlaubnis und Registrierung
Mit der Bescheinigung der IHK ist die Sachkunde nachgewiesen, tätig werden dürfen Sie damit aber noch nicht. Es folgen zwei weitere Schritte:
1. Erlaubnis nach § 34f GewO
Den Antrag stellen Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stelle. Neben der Sachkunde sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Erlaubnis wird auf die Kategorien beschränkt, die Sie geprüft haben.
2. Eintrag ins Vermittlerregister
Finanzanlagenvermittler müssen im Register der Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler eingetragen sein. Der Eintrag ist öffentlich und für Kunden jederzeit online einsehbar.
Prüfungs-IHK und Erlaubnisbehörde sind nicht zwangsläufig dieselbe Kammer. Die Zuständigkeit für die Erlaubnis ist regional geregelt und in einzelnen Bundesländern zentralisiert.
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