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Ratgeber

§ 34i GewO Sachkundeprüfung:
Der komplette Ratgeber

Die Prüfung für Immobilien­darlehens­vermittler verständlich erklärt: mit Lernplan und Bestehens-Tipps.

Die § 34i GewO Sachkundeprüfung ist die Grundlage für alle, die gewerbsmäßig Immobiliendarlehen und Baufinanzierungen vermitteln wollen. Seit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) von 2016 gelten deutlich strengere Anforderungen, und die IHK-Prüfung spiegelt das wider.

ℹ️

Wohnimmobilienkreditrichtlinie prägt die Prüfung

Seit 2016 gelten für die Immobiliendarlehensvermittlung EU-weit harmonisierte Standards. Die § 34i-Prüfung testet intensiv die Kenntnisse dieser Richtlinie und ihrer deutschen Umsetzung.

Wer braucht die § 34i-Zulassung?

Die Erlaubnis nach § 34i GewO ist Pflicht für:

  • Selbstständige Baufinanzierungsberater und -vermittler
  • Immobilienmakler, die auch Finanzierung anbieten möchten
  • Bankkaufleute, die in die selbstständige Vermittlung wechseln

Prüfungsaufbau § 34i

📝

Schriftlicher Teil

  • • 150 Minuten in zwei Blöcken
  • • Am PC, überwiegend Antwort-Wahl-Aufgaben
  • • Verbraucherkreditrecht + Immobilien
  • • Bestanden: jedes Sachgebiet einzeln mit mindestens 50 %
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Praktischer Teil

  • • Simulation eines Beratungsgesprächs
  • • 20 Minuten Vorbereitung, rund 20 Minuten Gespräch
  • • Bewertung über den DIHK-Protokollbogen
  • • Bestanden ab 50 % der Punkte

Der Abschluss lautet „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK", Rechtsgrundlage ist die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV). Im praktischen Teil prüfen Sie drei Prüferinnen und Prüfer. Beide Teile liegen meist an zwei aufeinanderfolgenden Tagen: Die IHK Nürnberg für Mittelfranken nimmt den praktischen Teil bei bestandener schriftlicher Prüfung am nächsten Werktag ab.

Prüfungsinhalte im Überblick

Anlage 1 der ImmVermV legt die Sachgebiete verbindlich fest:

1
Kundenberatung: Serviceerwartungen, Besuchsvorbereitung und Kundenkontakte, Kundengespräch unter Beachtung ethischer Grundsätze, Kundenbetreuung
2
Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung: Vertragsrecht, rechtliche Grundlagen des Immobilienerwerbs, Aufbau und Funktionsweise von Grundbüchern, Verbraucherkreditrecht und Beratungspflichten, Vermittler- und Beraterrecht, Verbraucherschutz, Datenschutz, Aufsichtszuständigkeiten, Europäischer Binnenmarkt, finanzwirtschaftliche und steuerliche Grundlagen
3
Finanzierung und Kreditprodukte: Finanzierungsanlässe, Kreditprodukte wie Annuitäten- und Bauspardarlehen, Finanzierungsbedarf, Konditionsvergleich, Zinsrechnung, Kreditwürdigkeitsprüfung, Kreditsicherung, Bewertung von Sicherheiten, Risiken und Beendigung von Kreditverträgen

Anmeldung, Fristen und Prüfungstermine

§ 2 ImmVermV stellt es ausdrücklich frei, bei welcher Kammer Sie antreten: Die Sachkundeprüfung kann bei jeder IHK abgelegt werden, die sie anbietet. Die Zahl der Termine ist allerdings überschaubar, viele Kammern prüfen nur vier- bis sechsmal im Jahr. Wer ein bestimmtes Datum anstrebt, sollte deshalb früh planen.

  • Anmeldeschluss: Die Fristen liegen je nach Kammer zwischen drei und vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Die IHK Stuttgart schließt die Anmeldung vier Wochen vorher, die IHK Niederbayern je nach Termin etwa drei bis vier Wochen vorher.
  • Begrenzte Plätze, Eingang entscheidet: Mehrere Kammern weisen darauf hin, dass pro Termin nur eine begrenzte Teilnehmerzahl berücksichtigt werden kann. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze verfügbar sind, entscheidet das Eingangsdatum.
  • Anmeldeweg: Je nach Kammer läuft die Anmeldung über ein Onlineportal oder über ein PDF-Formular, das ausgefüllt eingereicht wird. Ein einheitliches bundesweites Verfahren gibt es hier nicht.
  • Einladung: Ort, Uhrzeit und Ablauf erhalten Sie vorab per Post oder E-Mail, bei der IHK Nürnberg spätestens 14 Tage vor dem Termin.
  • Befreiung rechtzeitig nachweisen: Wollen Sie nur den schriftlichen Teil ablegen, muss der Nachweis schriftlich und zusammen mit der Anmeldung vorliegen. Nachreichen am Prüfungstag ist nicht vorgesehen.

Gebühren und Rücktritt

Jede IHK setzt ihre Gebühren selbst fest. Die Spanne ist bei § 34i vergleichsweise eng, zwei Beispiele:

Prüfungsumfang IHK Niederbayern IHK Stuttgart
Vollprüfung (schriftlich und praktisch)340 Euro340 Euro
Teilprüfung (nur schriftlich)225 Euro185 Euro
Wiederholung des praktischen Teils180 Euro50 % der Gebühr

Ab der Anmeldung wird es kostenpflichtig. Eine kostenfreie Absage ist nach der verbindlichen Anmeldung nicht mehr möglich, und zwar unabhängig vom Grund. Die IHK Stuttgart erhebt mindestens 65 Euro Rücktrittsgebühr und weist ausdrücklich darauf hin, dass diese auch bei Krankheit anfällt. Wer weniger als 14 Tage vor dem Termin absagt oder ohne Abmeldung fernbleibt, zahlt die volle Gebühr. Bei der IHK Nürnberg werden ab Versand der Einladung 50 Prozent fällig, nach Prüfungsbeginn oder bei Nichterscheinen 100 Prozent. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären, in der Regel per E-Mail.

Gebühren, Anmeldefristen und Rücktrittsregelungen legt jede IHK in ihrem eigenen Gebührentarif fest und kann sie ändern. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihrer Prüfungs-IHK.

So läuft der Prüfungstag ab

1
Tag 1, schriftlicher Teil: 150 Minuten, überwiegend nach dem Antwort-Wahl-Prinzip. Bei den meisten Kammern läuft die Prüfung inzwischen digital am PC in den Räumen der IHK ab. Der DIHK stellt eine Demoversion bereit, mit der Sie sich vorab mit dem Prüfungssystem vertraut machen können.
2
Tag 2, praktischer Teil: Grundlage ist eine Fallvorgabe des DIHK. Nach der Vorbereitungszeit führen Sie ein rund 20-minütiges Kundenberatungsgespräch als Rollenspiel. Sie sollen darin zeigen, dass Sie kundengerechte Lösungen entwickeln und anbieten können. Bewertet wird anhand des bundeseinheitlichen Protokollbogens.
3
Keine Terminabsprache: Erstreckt sich der praktische Teil über mehrere Tage, vergeben die Kammern die Zeitfenster selbst. Eine individuelle Absprache ist in der Regel nicht möglich. Planen Sie beide Tage von vornherein ein.

Wiederholung: was gilt bei Nichtbestehen?

Die Prüfung wird mit „bestanden" oder „nicht bestanden" bewertet, Noten gibt es nicht. Bei Nichtbestehen kann sie beliebig oft wiederholt werden. Zum praktischen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen bestanden hat. Ist der schriftliche Teil geschafft und scheitert nur das Beratungsgespräch, können Sie den praktischen Teil innerhalb von zwei Jahren wiederholen, ohne den schriftlichen erneut abzulegen. Dafür fällt eine reduzierte Gebühr an.

Wer die Prüfung nicht ablegen muss

§ 4 ImmVermV nennt die gleichgestellten Berufsqualifikationen abschließend. Anerkannt werden unter anderem:

  • Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen der Fachrichtung Finanzberatung. Wurde die Abschlussprüfung nach der ab August 2014 geltenden Fassung abgelegt, muss zusätzlich die Wahlqualifikation „Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen" gewählt worden sein.
  • Geprüfte/r Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen
  • Finanzfachwirt/in (FH) mit weiterbildendem Zertifikatsstudium und mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Immobiliardarlehensvermittlung
  • Geprüfte/r Fachberater/in für Finanzdienstleistungen mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung
  • ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an Hochschule oder Berufsakademie, in der Regel mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung

Nur der praktische Teil entfällt nach § 3 Abs. 5 ImmVermV, wenn Sie eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder 2, § 34f Abs. 1 oder § 34h Abs. 1 GewO besitzen oder einen entsprechenden Sachkundenachweis führen können. Das betrifft in der Praxis viele Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, die § 34i ergänzen wollen: Für sie verkürzt sich die Prüfung auf den schriftlichen Teil, was Zeit und rund 120 bis 155 Euro Gebühren spart.

Wie viel Zeit Sie einplanen sollten

Der Rahmenplan des DIHK enthält eine Konzeption mit Stundenempfehlung und weist für jedes Sachgebiet einen Umfang in Unterrichtseinheiten (UE) aus. Eine UE entspricht 45 Minuten.

Sachgebiet Empfehlung in Zeitstunden
1. Kundenberatung60 UE45 Std.
2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung70 UE52,5 Std.
3. Finanzierung und Kreditprodukte110 UE82,5 Std.
Gesamt240 UE180 Std.

Bemerkenswert ist die Gewichtung: Fast die Hälfte der empfohlenen Zeit entfällt auf Finanzierung und Kreditprodukte. Wer aus dem Immobilienbereich kommt, unterschätzt genau diesen Block häufig, weil dort Zinsrechnung, Konditionsvergleich, Kreditwürdigkeitsprüfung und Kreditsicherung zusammenkommen.

Wichtig zur Einordnung: Diese Zahlen beschreiben den empfohlenen Umfang eines Vorbereitungslehrgangs, also die angeleitete Unterrichtszeit. Sie sind nicht der gesamte persönliche Aufwand. Der DIHK bezeichnet den Stundenrahmen selbst als knapp bemessen und setzt voraus, dass Teilnehmer die Inhalte eigenständig vor- und nachbereiten.

Diese Werte beschreiben einen angeleiteten Lehrgang. Dort richtet sich das Tempo nach der Gruppe. Im Selbststudium bestimmen Sie es selbst: Sie überspringen, was Sie schon können, bleiben länger bei dem, was hakt, und sparen Anfahrt und Wartezeiten. Zusammen mit dem lernoptimierten Aufbau kommen viele unserer Teilnehmer so schneller durch den Stoff. Eine feste Zeitersparnis lässt sich daraus aber nicht ableiten: Wer ohne Vorkenntnisse startet, braucht seine Zeit, und sich mehr davon zu nehmen kann die bessere Entscheidung sein.

Nach bestandener Prüfung: Erlaubnis und Registrierung

Die IHK stellt eine Bescheinigung über die bestandene Sachkundeprüfung aus. Damit ist die Sachkunde nachgewiesen. Bevor Sie tätig werden dürfen, folgen zwei weitere Schritte:

1. Erlaubnis nach § 34i GewO

Den Antrag stellen Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stelle. Neben der Sachkunde sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.

2. Eintrag ins Vermittlerregister

Immobiliardarlehensvermittler werden im Vermittlerregister eingetragen. Der Eintrag ist öffentlich einsehbar und weist Ihre Erlaubnis gegenüber Kunden und Banken aus.

Prüfungs-IHK und Erlaubnisbehörde müssen nicht dieselbe Kammer sein. In Bayern etwa werden Erlaubniserteilung und Registrierung mit Ausnahme des Bezirks Aschaffenburg zentral von der IHK für München und Oberbayern bearbeitet, auch wenn Sie in Nürnberg oder Passau geprüft wurden.

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Häufige Fragen zur § 34i-Prüfung

Anlage 1 der ImmVermV nennt drei Sachgebiete: Kundenberatung, Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung sowie Finanzierung und Kreditprodukte.
Keine Vorkenntnisse sind zwingend erforderlich, aber hilfreich. Der DIHK-Rahmenplan empfiehlt 240 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, also 180 Zeitstunden, davon allein 110 UE für Finanzierung und Kreditprodukte. Das ist der Umfang eines Vorbereitungslehrgangs, nicht der gesamte persönliche Aufwand. Im Selbststudium bestimmen Sie das Tempo selbst und kommen mit dem lernoptimierten Aufbau oft schneller durch den Stoff. Eine feste Zeitersparnis lässt sich daraus aber nicht ableiten: Wer ohne Vorkenntnisse startet, braucht seine Zeit, und sich mehr davon zu nehmen kann die bessere Entscheidung sein.
§ 34f deckt Kapitalanlagen und Investmentfonds ab, § 34i speziell Immobiliendarlehen und Baufinanzierung. Viele Berater erwerben beide Erlaubnisse, da sich die Kundengruppen überschneiden. Praktischer Nebeneffekt: Wer bereits eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO besitzt, ist bei § 34i vom praktischen Prüfungsteil befreit.
Jede IHK setzt die Gebühr selbst fest. Die Vollprüfung kostet sowohl bei der IHK Niederbayern als auch bei der IHK Stuttgart 340 Euro. Für die reine Teilprüfung berechnet die IHK Stuttgart 185 Euro, die IHK Niederbayern 225 Euro. Die Wiederholung nur des praktischen Teils ist reduziert.
Beliebig oft. Die Prüfung wird nur mit „bestanden" oder „nicht bestanden" bewertet, Noten gibt es nicht. Haben Sie den schriftlichen Teil bestanden und scheitert nur das Beratungsgespräch, können Sie den praktischen Teil innerhalb von zwei Jahren zu einer reduzierten Gebühr wiederholen.